1.
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung
zwischen uns und dem Verkäufer gelten ausschließlich
die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Verkaufes
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Verkäufers erkennen wir
nicht an, es sein denn, wir haben ausdrücklich schriftlich
ihrer
Geltung zugestimmt.
Der Verkäufer muß volljährig und voll
geschäftsfähig sein.
2.
Zusendung
Zusendungen von Gold, , Silber, Schmuck und anderen
Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten
und auf Risiko der
Versenders.
Jeder Zusendung muß unsere Eigentumsbestätigung
beigefügt sein, die vom
Verkäufer ausgefüllt ist, mit Name, Anschrift,
Kontaktdaten, einer
Beschreibung der übersandten Gegenstände, sowie der
Bestätigung des
Eigentums oder der sonstigen Verfügungsberechtigung durch
eigene
Unterschrift. Das Formular wird von uns auf www.goldtrans.de zum
Ausdruck zur Verfügung gestellt.
Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten
Stücken werden
von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet.
3.
Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden wir
dem
Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per
E-Mail oder
auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Grundlage der Bewertung ist der Tageskurs am Tag der Zustellung der
angebotenen Gegenstände in unseren
Geschäftsräumen. Edelsteine
jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben
bei der Bewertung unbeachtet.
Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, senden wir den
Gegenstand auf
Kosten des Verkäufers an die uns genannte Anschrift
zurück.
4.
Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände
werden dem Verkäufer
unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine
entsprechende
Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen
durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat
dafür Sorge zu tragen, dass
die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich
in unseren
Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende
Begutachtung abgeholt
wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird.
Anfallende Kosten
hierfür hat der Verkäufer zu tragen.
Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem
Begleitschein
angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände
übersandt
werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das
Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten
des
Verkäufers zurückzusenden.
5.
Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten,
bzw.
vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, gestattet
der Verkäufer die
Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten
Gegenstände. Der
Verkäufer ist damit einverstanden, dass die
Gegenstände bei der
Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört
werden können. Eine
Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das
Zustandekommen eines
Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und
Wertermittlung notwendig ist.
6.
Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersandten, bzw. uns vorgelegten
Gegenstände erfolgt
auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, dass alle
Gegenstände
ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein
uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der
Verkäufer volle
Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht
aus einer
strafbaren Handlung stammen.
Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich
nach Angebotsannahme
an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch
Geldanweisung
oder Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche
Vorlage der zu
verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch die
Barzahlung.
Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach §
14 BGB, muß uns
gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muß der
Verkäufer uns
eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung
der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns
vorgenommen.
7.
Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht
die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den
Verkäufer
über, sobald die Gegenstände an die zur
Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist,
spätestens
jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens.
Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der
Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf
Vollständigkeit und
Beschädigung der Verpackung zu überprüfen.
Beanstandungen sind
unverzüglich an die Firma Goldtrans Tarkan Yilmaz zu
übersenden.
Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die
zurückgesandten
Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder
Beanstandungen
hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl
unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder
versäumt er
die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
8.
Datenschutz
Alle Kundendaten, persönliche Email-Adressen, Kontonummern
oder
ähnliche Angaben, die uns anvertraut werden, unterliegen der
Geheimhaltung. Wir schützen die privaten Daten, die Sie uns
übermitteln
und stellen Ihre persönlichen Informationen nicht anderen zur
Nutzung
zur Verfügung.
9.
Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des
Kaufpreises auf uns über.
10.
Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
11.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist
Hamburg